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Website rechtlich absichern
Die Website rechtlich absichern: Mit diesen Maßnahmen vermeiden Sie teure Abmahnungen
Wie kann man eine Website rechtlich absichern? Die Rechtskonformität einer Website muss vor ihrer Veröffentlichung unbedingt sichergestellt sein. Denn nur so hat eine Website die Chance, auch langfristig im Netz zu bleiben. Gleichzeitig bedeutet dies: Die Qualität einer Website hängt nicht nur von ihren Inhalten ab. Hier gilt es zusätzlich, die Website sorgfältig gegen rechtliche Stolperfallen abzusichern.
Seit geraumer Zeit werden Website-Betreiber nämlich zu Tausenden wegen kleiner oder größerer Rechtslücken von eigens dafür gegründeten Kanzleien abgemahnt. Das kann schnell teuer werden, in manchen Fällen sogar die Unternehmensexistenz bedrohen.
Wie Sie häufigen Fehlern aus dem Weg gehen und Ihre Website für eine langfristige und abmahnungsfreie Zeit im Netz vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Anbieterkennzeichnungspflicht: Ein Impressum ist für eine Website mit rechtlicher Absicherung ein Muss
Die sogenannte Anbieterkennzeichnungspflicht betrifft die meisten Websites, egal ob privat oder gewerblich. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass jede Website ein Impressum enthalten muss, das für die Nutzer einfach und von überall zu erreichen ist. Viele Webseitenbetreiber lösen dieses Problem, indem sie in den Footer ihrer Website einen Link einfügen, der direkt auf das Impressum verweist. Alternativ kann der Link zum Impressum auch im Menü angezeigt werden.
Im Impressum selbst müssen Name, Anschrift, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer sowie bei gewerblichen Betreibern die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte stehen. Ist das Unternehmen in ein Register eingetragen, gehört die zugehörige Nummer ebenfalls ins Impressum, genauso wie die Umsatzsteuer-ID.
Markenrecht: Bei Fremdprodukten unbedingt vorher absichern
Vor allem für Shopbetreiber und andere Vertriebswebseiten ist das Thema Markenrecht sehr wichtig. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig darüber, welche Markennamen und Artikelbeschreibungen Sie tatsächlich auf Ihrer Webseite verwenden dürfen.
Das geht schon bei der Domainregistrierung los: Sollten Sie einen Domainnamen wie zum Beispiel „www.marke-kaufen.de“ registrieren wollen, lassen Sie sich vom Hersteller unbedingt schriftlich bestätigen, dass Sie dies dürfen. Auch wenn Hersteller Bildmaterial etc. zum Download zur Verfügung stellen, ist es ratsam, sich nochmals rückzuversichern. Ansonsten können Ihnen teure Abmahnkosten oder sogar ein Prozess drohen.
Urheberrecht: Korrekte Lizensierung und Quellenangaben beachten
Auch bei urheberrechtlichen Angelegenheiten kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass Betreiber von Websites beispielsweise Bilder, Musik, Grafiken oder Texte verwenden, die sie nicht selbst erstellt haben. Das ist nur dann kein Problem, wenn Sie die Inhalte gekauft haben oder sie unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden und die Quellenangabe korrekt ist.
Bei Texten sollten Sie unbedingt korrekt zitieren und einen Link zur Quelle angeben, da schon ein falsches Zitat urheberrechtliche Folgen haben könnte. Kopieren Sie niemals ganze Textpassagen anderer Seiten auf Ihre eigene. Abgesehen davon, dass Sie damit das Urheberrecht verletzen, drohen Ihnen außerdem Ranking-Abstrafungen durch Google wegen Duplicate Content.
Datenschutzerklärung: Wasserdicht zum Schutze Ihrer Nutzer
Die rechtlich wohl anspruchsvollste Angelegenheit ist das Erstellen einer rechtssicheren Datenschutzerklärung. Diese muss genauso sichtbar verlinkt sein wie das Impressum. Sollte Ihre Website Nutzerdaten zu Tracking- und Vermarktungszwecken erheben, müssen die Besucher Ihrer Website darauf hingewiesen werden, genauso wie auch ihre Widerspruchs- und Widerrufmöglichkeiten.
In die Datenverarbeitung muss nicht immer eingewilligt werden. Sind die Nutzerdaten notwendig, um ein Geschäft abzuwickeln (z.B. die IP-Speicherung in Online-Shops oder die Versandadresse) oder der Gesetzgeber erlaubt die Verarbeitung der Daten ausdrücklich, muss keine individuelle Einwilligung durch den Nutzer erfolgen.
ERecht24 verfügt über ein sehr hilfreiches und individuell anpassbares Tool zur Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung. Für die meisten Websites sollte dieses Tool alle Eventualitäten abdecken. Sollten Sie sich weiterhin unsicher sein oder wissen, dass Sie ein Spezialfall sind, konsultieren Sie einen Anwalt für IT-Recht.
Und was ist mit dem Disclaimer?
Viele kennen bestimmt den berühmten Disclaimer, nach dem ein Gericht in Hamburg geurteilt haben soll, dass Website-Betreiber nicht für die Inhalte von externen Links auf ihrer Website verantwortlich sind. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Dieses Urteil hat es in dieser Form nie gegeben. Wenn Sie auf externe Inhalte verlinken, müssen Sie sich über die Qualität und Aussage dieser bewusst sein. Wer auf illegale Inhalte verlinkt, haftet auch. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2015 bestätigt. Daher können Sie diesen Disclaimer ruhigen Gewissens weglassen.
Sollte sich der Inhalt der externen Website zwischenzeitlich geändert haben, kann der Websitebetreiber natürlich nicht belangt werden. Allerdings sollten Sie den Link sofort entfernen, sollte Ihnen auffallen, dass die Inhalte nicht mehr den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Wenn Sie die hier beschriebenen Fallen beim Thema Website rechtssicher gestalten erfolgreich entschärfen, sollte selbst der findigste Abmahnanwalt keinen Grund zur Beanstandung mehr finden. Im Prinzip lautet die Faustregel: Fair Play mit anderen Herstellern, Urhebern und Website-Nutzern. Gehen Sie auf Nummer sicher und vergewissern Sie sich bei allen externen Inhalten und Konsumentendaten, dass Sie in keiner rechtlichen Grauzone unterwegs sind – die Strafen können im Ernstfall empfindlich hoch ausfallen.
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