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Email Marketing DSGVO
Welche Chancen bietet die DSGVO für das Email-Marketing?
Wie so vieles wird auch das Email Marketing von der DSGVO geregelt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist schon ein paar Jahre in Kraft. Für Unternehmen und ihre Marketer sind die Änderungen im Datenschutz nach wie vor eine Herausforderung. Besonders im Email-Marketing gibt es ein paar wichtige Grundsätze zu beachten. Doch es gibt gute Gründe, die DSGVO insgesamt als positiv für Verbraucher, Unternehmen und Marketer zu bewerten – trotz eines zunächst höheren Verwaltungsaufwands.
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO müssen Unternehmen nachweisen können, weshalb sie mit bestimmten Personen kommunizieren und aus welchen Gründen sie personenbezogene Daten speichern. Das heißt: Die Kommunikation muss zielgerichtet, gerechtfertigt und transparent sein. Entsprechen betrifft die DSGVO auch das Email Marketing
Genau das ist es, was gutes Marketing ohnehin ausmachen sollte. Die DSGVO regelt dies nun auf EU-Ebene.
Wer also eine einwandfreie Email-Datenbank vorweisen kann, steht nicht nur vor dem Gesetzgeber gut da, sondern auch vor Kunden und Partnern.
Jetzt beraten lassenDie aktive Einwilligung zum Email Marketing ist nach DSGVO unerlässlich
Seit Einführung der DSGVO ist Email-Marketing ist nur noch mit einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers erlaubt. Diese sollte im besten Fall schriftlich vorliegen. Wer das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren nutzt, ist auf der sicheren Seite. Denn hier gibt der Empfänger seine aktive Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten, indem er in einer Bestätigungs-Mail nochmal auf einen Bestätigungs-Link klickt. Verschickt ein Unternehmen Werbemails an einen Empfänger, die keine Einwilligung dazu gegeben hat, droht eine Abmahnung. Das ohnehin umstrittene Einkaufen von Adresslisten und Kontaktdaten ohne Herkunftsangabe hat mit der DSGVO ein Ende.
Genauso wichtig wie diese Anmeldung ist ein Austragungs-Link in der Mail, mit dem der Empfänger durch einen einzigen Klick veranlassen kann, dass seine Daten aus der Datenbank gelöscht werden.
Die Bestimmungen der DSGVO gelten für alle Unternehmen, die persönliche Daten von EU-Bürgern speichern oder verarbeiten – unabhängig davon, ob sich der Unternehmenssitz in der EU befindet oder nicht. Für Unternehmen bedeutet dies langfristig vor allem eines: Zeitersparnis. Denn besonders international agierende Firmen müssen sich aufgrund der einheitlichen Datenschutz-Richtlinien weniger mit Gesetzen einzelner Länder beschäftigen.
Darüber hinaus sorgt die DSGVO für faire Wettbewerbsbedingungen im Email-Marketing, da sich nun europaweit alle an das gleiche Gesetz halten müssen.
Eine klare Zielgruppe und klare Botschaften
Wer Emails nur an Empfänger schickt, die der Aufnahme in einen Verteiler ausdrücklich zugestimmt haben, kann sich darauf verlassen, dass diese ein echtes Interesse an den versendeten Inhalten haben. Dadurch steigt die Öffnungsrate.
Da die gespeicherten Daten laut DSGVO an einen Zweck gebunden sein müssen, muss sich ein Marketer genau überlegen, welche Kundendaten für beide Seiten interessant sind und Kunden offen danach fragen. Unternehmen müssen dadurch gezielter auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen und können sich im Email-Marketing mit sehr persönlichen Botschaften danach ausrichten.
So gezielt versendete Newsletter und Mailings können es schaffen, Leser mit spannenden Teasern zum Klicken zu bewegen.
Die Möglichkeiten von „Owned Media“
Führt ein Klick den Email-Empfänger auf die unternehmenseigenen Medien-Kanäle – auch „Owned Media“ genannt, tun sich zahleiche Möglichkeiten auf.
Ein eigener Blog beispielsweise kann Kunden und Partnern interessanten Content mit einem echten Mehrwert bieten. Das steigert Response-Raten. Einer One-to-One-Kommunikation, die im besten Fall zu neuen Aufträgen führt, steht dann nichts mehr im Weg.
Auch die eigene Website sollte allerdings den Richtlinien der DSGVO folgen. So ist ein genau reglementiertes Impressum sowie eine umfassende Datenschutzerklärung beispielsweise Pflicht.
Auch hier lohnt sich der Aufwand: Ein Unternehmen, das die Privatsphäre seiner Kunden und Partner ernstnimmt, schafft Vertrauen. Wer also seine Datenschutzpraktiken offenlegt und sich bei der Datenschutzerklärung Mühe gibt, beweist, dass ihm tatsächlich etwas an der Privatsphäre seiner Kunden und Partner liegt.
Zeigen Sie das, indem Sie bei Datenschutzerklärungen auf Standard-Floskeln verzichten und für gute Lesbarkeit sorgen. Am besten ist es, wenn sich dieser Pflichtteil perfekt in die restliche Unternehmenskommunikation einfügt.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und dient lediglich als Empfehlung.
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