Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit: Was das BFSG 2025 für Websites bedeutet

Symbolbild für das Barrierefreiheitsstärkungsgsetz (BFSG). Die Gesetzesänderung 2025 wird mit einer Abbildung eines Computerbildschirms dargestellt. Die eine Zeichnung erinnernde Illustration bildet auch eine Tastatur und Maus ab, der Bildschirm ist blau umkreist. Was Unternehmen jetzt für eine barrierefreie Website tun müssen, erfahren Sie hier.

Der 28. Juni 2025 markiert mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einen Wendepunkt für viele Unternehmen in Deutschland. Dann wird die barrierefreie Website zur Pflicht, festgeschrieben im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten den neuen Standards entsprechen, da eine Nichtbeachtung zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen kann. Doch die Umstellung ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch eine Chance, die digitale Teilhabe zu verbessern und eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Was genau 2025 auf Sie als Websitebetreiber zukommt und wie Sie die Gesetzesänderungen in einen Vorteil umwandeln können, erfahren Sie hier.

Über unser Inhaltsverzeichnis gelangen Sie schnell zur für Sie wichtigsten Überschrift im Beitrag:

Das bedeutet Barrierefreiheit für Websites: dass „Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“, so ist es im neuen Gesetz definiert.

Was genau wird mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 zur Pflicht?

Das BFSG fordert konkret, dass Websites mindestens den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level A und dem strengeren Level AA entsprechen.

Beispiele für Anforderungen des Levels AA:

  • Mehrere visuelle Hinweise [Focus Visible]: Alle interaktiven Elemente müssen mit der Tastatur ansteuerbar sein und visuell hervorgehoben werden, wenn sie den Tastaturfokus erhalten, um die Navigation für Menschen mit Sehbehinderung zu erleichtern.
  • Farbkontraste [Kontrast (Minimum)]: Der Text auf Ihrer Website sollte sich ausreichend von seinem Hintergrund abheben. Dies bedeutet, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund so stark sein sollte, dass Menschen mit eingeschränkter Sicht den Text problemlos lesen können. Dies ist wichtig, damit die Informationen für alle Besucher gut lesbar sind.
  • Eingabefeld-Beschriftungen [Input Purpose]: Bei Formularfeldern, die Benutzereingaben erfordern, sollte klar angegeben werden, welche Art von Informationen eingegeben werden sollen. Dies bedeutet, dass Felder wie Name, Telefonnummer oder Adresse durch entsprechende Beschriftungen und/oder Platzhalter klar definiert sind. Dies hilft insbesondere Benutzern von Assistenztechnologien, die Eingabefelder korrekt zu identifizieren und auszufüllen.

Es wird jedoch empfohlen, sich an den strengeren Kriterien des 2023 definierten Levels A und AA der WCAG 2.2 zu orientieren, um zukunftssicher zu sein. Die Richtlinien der WCAG 2.1 werden 2025 in der WCAG 2.2 ergänzt und betreffen unter anderem die Zugänglichkeit von Inhalten, die Anpassbarkeit der Benutzeroberfläche und die Flexibilität bei der Ansteuerung von Website-Elementen.

Drei der neuen Kriterien des Levels AA der WCAG 2.2, die über die Basisanforderungen hinausgehen könnten, lauten wie folgt:

  • Mindestgröße für Klickflächen [Target Size Minimum]: Anklickbare Bereiche Ihrer Website müssen eine anklickbare Fläche mit einer Mindestgröße von 24×24 Pixeln aufweisen. Eine Ausnahme hiervon stellen etwa Linktexte innerhalb eines Blogbeitrags dar. Die Beachtung dieser Vorgabe hilft Menschen dabei, die Website leichter zu navigieren.
  • Barrierefreie Authentifizierung [Accessible Authentification (Minimum)]: Benutzt ein Element Ihrer Website einen Authentifizierungsprozess, der einen kognitiven Funktionstest, wie etwa eine mathematische Gleichung) beinhaltet, müssen verschiedene weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss zusätzlich zum kognitiven Funktionstext auch ein alternativer Test angeboten werden, der nicht kognitiver Natur ist. Dies ist zum Beispiel erfüllt, wenn der Funktionstest darin besteht, Bilder zu erkennen.
  • Dragging Movements [Ziehbewegungen]: Werden Optionen der Navigation angeboten, die mit Wisch- oder Ziehbewegungen funktionieren, so müssen diese Optionen auch mithilfe eines Klicks oder Tippens funktionieren.

Geltungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine Vielzahl digitaler Angebote, einschließlich E-Commerce-Websites, Online-Banking-Dienste, Telekommunikationsanbieter und mehr. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die Konsequenzen für Website-Betreiber.

Wann das BFSG für Sie gilt:

  • Online Shops und Zahlungsabwicklung: Das BFSG gilt für Websites, die Produkte und Dienstleistungen online verkaufen und Zahlungsvorgänge ermöglichen.
  • Nicht-Kleinstunternehmen: Unternehmen, die zehn oder mehr Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen, sind betroffen, sofern sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten (§ 1 Abs. 2 BFSG). Dies schließt Website-Betreiber mit online Shops ein.

Wann das BFSG nicht für Sie gilt:

  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind ausgenommen, solange sie keine Produkte anbieten, die dennoch unter die Verordnung fallen (§ 1 Abs. 2 BFSG). Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, sind ebenfalls nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen.
  • Private und B2B Angebote: Private Websites sowie B2B-Shops, die ausschließlich Dienstleistungen und Produkte an andere Unternehmen verkaufen und für Verbraucher nicht zugänglich sind, sind ausgenommen. B2B-Shops müssen jedoch klar als solche identifizierbar sein und dürfen keine Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten.
  • Präsentationswebsites: Websites, die ausschließlich der Präsentation des Unternehmens dienen und keine Shops mit Zahlungsabwicklung besitzen, sind ebenfalls ausgenommen.

Anforderungen für betroffene Websites:

  • Gesamtseitenbetroffenheit: Wenn Ihre Website betroffen ist, müssen nicht nur der Shop und die Startseite, sondern auch Kontaktformulare, Terminbuchungssysteme, Blogbeiträge und andere Unterseiten barrierefrei sein, um Abmahnungen zu vermeiden.
  • Drittanbieter-Tools: Auch von Drittanbietern bezogene Cookie-Banner auf Ihrer Website müssen den Anforderungen des BFSG entsprechen, es sei denn, Ihr Unternehmen gehört zu den ausgenommenen Kategorien.

Kostenloser BFSG Check

Um zu überprüfen, ob das BFSG auch Ihre Website betrifft, können Sie online einen kostenlosen BFSG Check durchführen. Lesen Sie weiter, wenn Sie erfahren möchten, welche weiteren Vorteile eine barrierefreie Website hat und was Sie zur Einhaltung des Gesetzes als Nächstes tun können.

Zum BFSG Check

Website nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Das sind die Vorteile

Laut einer Studie von Aktion Mensch shoppen 61% der Menschen mit Behinderungen häufiger online – hierbei handelt es sich um einen verhältnismäßig kleinen, aber wichtigen Anteil an Menschen, die eine barrierefreie Website – oder aber eine schwierig zu navigierende Website – bewusst wahrnehmen werden.

Ist die eigene Website barrierefrei, so kann dies auch die Auffindbarkeit Ihrer Website insgesamt verbessern: Eine barrierefreie und damit gut strukturierte, nutzerfreundliche Website führt zu längeren Verweildauern und geringeren Absprungraten. Die Barrierefreiheit der Website begünstigt so eine höhere Interaktionsrate, das heißt, dass Ihre Websitebesucher sich nicht nur eine Seite ansehen, sondern auch neugierig auf weitere Inhalte Ihrer Website werden und durch die hohe Nutzerfreundlichkeit bei ihrer Informationssuche unterstützt werden. All dies signalisiert Suchmaschinen, dass der Inhalt Ihrer Website wertvoll ist und begünstigt so ein häufigeres Ausspielen Ihrer Website bei der Googlesuche.

Eine barrierefreie bzw. -arme Website ermöglicht sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung eine leichtere Navigation Ihrer Website und sorgt damit für eine bessere Auffindbarkeit Ihrer Website. Laut Google Search Central sind Inhalte, die eine besonders hohe Nutzerfreundlichkeit aufweisen, gerade bei sehr umkämpften Suchbegriffen ein Kriterium, das ein gutes Ranking auf Google begünstigen kann. Kombiniert mit Bemühungen in der Suchmaschinenoptimierung (SEO), also Maßnahmen, die Ihre Website attraktiver für Suchmaschinen strukturieren, lässt sich die Reichweite steigern und zudem mit inhaltlichen und technischen Maßnahmen gezielt steuern, welche Menschen genau Ihre Inhalte sehen.

SEO: Diese weiteren Kriterien steuern die Sichtbarkeit Ihrer Website

Was passiert, wenn Ihre Website bis zur Deadline nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entspricht?

Sollte Ihre Website in die Gruppe der betroffenen Unternehmen fallen und die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, werden Konsequenzen riskiert: Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Sie zunächst zur Nachbesserung auffordern. Bleiben die Mängel bestehen, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € und im Extremfall die Stilllegung der Website.

Website für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nachrüsten

Zur Überprüfung Ihrer Website können Sie sich an spezialisierte Dienstleister wie OUTLINE wenden, um einen umfangreichen Check Ihrer Website zu veranlassen. So können Sie sicherstellen, dass die Website im Hinblick auf Barrierefreiheit aber auch der eng damit einhergehenden Nutzerfreundlichkeit und SEO-Tauglichkeit überprüft wird. Ein solcher Website Check ist innerhalb weniger Augenblicke veranlasst:

1.) Nennen Sie uns über unser Kontaktformular Ihre eigene Internet-Adresse, damit wir sie (selbstverständlich 100% vertraulich) auf ihre technische Barrierefreiheit untersuchen können.

2) Wir geben Ihnen zunächst ein Feedback, ob auch Ihre Website unter die Anforderungen des neuen Gesetzes fällt und testen Ihr Internetangebot auf ihre BFSG Konformität.

3.) Sie erhalten von uns einen konkreten Maßnahmenplan, den Sie entweder intern oder von uns als spezialisierte Agentur umsetzen lassen können. 

Die Anpassung Ihrer Website an die BFSG-Standards erfordert technisches Know-how und sorgfältige Planung. Ein professioneller Dienstleister wie die Online Marketing und Webdesign Agentur Outline kann Sie dabei unterstützen, Ihre Website nicht nur barrierefrei, sondern auch benutzerfreundlich und suchmaschinenoptimiert zu gestalten. Je früher Sie mit der Umstellung beginnen, desto reibungsloser verläuft der Prozess und desto besser sind Sie auf den Stichtag vorbereitet. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine unverbindliche Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Website pünktlich den neuen Anforderungen entspricht.

Agentur kontaktieren

Die bevorstehenden Änderungen durch das BFSG sind für viele Unternehmen eine Herausforderung, bieten aber auch eine Chance zur Optimierung und Modernisierung ihrer digitalen Marketing-Abläufe. Durch zielführende Maßnahmen und die Unterstützung durch Experten wie Outline können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen zukunftssicher erfüllen, sondern Ihre Website auch insofern angenehmer gestalten, dass ein positives, in Erinnerung bleibendes Erlebnis mit Mehrwert geboten wird.

Jetzt vorsorgen und beraten lassen

Schreiben Sie uns!

    Ihre Nachricht findet sofort ihren Weg im OUTLINE-Team, wenn Sie Ihr Thema unter „Abteilung“ zuordnen. Sie erhalten Ihre Ticket-Nummer per Mail. Wir werden uns rasch mit Ihnen in Verbindung setzen! – Vielen Dank!
    Captcha
    captcha
    Reload