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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Outline – online Medien GmbH
(nachfolgend „Outline“ und/oder „Veranstalter“ genannt)
1. Vertrag
1.1 Für sämtliche Veranstaltungen (wie z.B. Seminare, Präsenz- und Online-Seminare, Workshops, Konferenzen, Kongresse, Lehrgänge, Foren, Wettbewerbe, Preisverleihungen, virtuelle Messen) des Veranstalters Outline – online Medien GmbH, ges. v. d. GF Josef Schmaus, Gögginger Straße 99, 86199 Augsburg – Tel. +49 (0)821-570452-10 outline@outline.de und seinen jeweiligen Vertragspartnern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben keine Gültigkeit.
1.2 Im Rahmen von Kooperationen kann der Veranstalter Outline bei Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auftreten. Im Falle einer Buchung, kommen die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter/ Leistungserbringer zustande. Für die ausgewählten Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen des Drittanbieters) gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter.
1.3 Bei Online-Veranstaltungen des Veranstalters Outline kann sich der Veranstalter Outline der Web-Plattform Dritter bedienen für die Anmeldung. Auch in diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter Outline und dem Teilnehmer zustande.
1.4 Bei Online-Veranstaltungen ist der Vertrag mit Abschluss der Live-Veranstaltung beendet, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird.
2. Anmeldung / Anmeldebestätigung
2.1. Anmeldungen zu sämtlichen Veranstaltungen erfolgen per E-Mail, Internet schriftlich unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare. Die Angebote des Veranstalters stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an der Veranstaltung. Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter Outline zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.
2.2. Die verbindliche Anmeldung über das Internet erfolgt erst, wenn der entsprechende Button betätigt wird und dabei diese AGB anerkannt werden. Mit der auf den Eingang der Anmeldung per E-Mail folgenden Anmeldebestätigung des Veranstalters Outline kommt der Vertrag zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung und den übersendeten AGB, die auch im Internet jederzeit abrufbar sind, ersichtlich.
2.3 Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht; der Veranstalter Outline behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Der Veranstalter Outline ist auch berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Minderungsanspruch des Teilnehmers.
2.4 Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2.5 Das Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgemäß unter Angabe der erforderlichen Anmeldeinformationen auszufüllen und abzusenden. Ändern sich die Daten, die der Teilnehmer bei der Registrierung hinterlegt hat, muss er dem Veranstalter Outline die Daten unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Fax) mitteilen.
Bucht ein Mitarbeiter eine Veranstaltung für ein Unternehmen, so erklärt der Mitarbeiter mit der Buchung, dass er von diesem Unternehmen zum Abschluss eines Vertrages über die Buchung zu einer Veranstaltung entsprechend bevollmächtigt ist.
3. Leistungen und Preise
3.1. Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. Mediadaten des Veranstalters Outline. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsdatums oder der Uhrzeit. Des Weiteren behält sich der Veranstalter Outline vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt.
3.2. Sofern es sich um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt und nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Teilnahmegebühren jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren bei einer Präsenzveranstaltung beinhalten, soweit nichts anderes angegeben, die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung (Honorar der Referenten, Kosten für Veranstaltungsräume, Pausengetränke, Mittagessen, Veranstaltungsunterlagen, Besichtigungen). Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, ist selbst zu buchen und direkt mit dem jeweiligen Veranstaltungshotel abzurechnen.
3.3. Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind in Euro angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, um Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Angaben zu Preisen und Leistungen bleiben vorbehalten.
3.4. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der durch den Veranstalter Outline ausgestellten Rechnung. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung (inkl. MwSt.) ist per Überweisung auf die in der Rechnung genannten Konten zahlbar, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, oder bei abweichender Vereinbarung bis zu dem in der Rechnung genannten Termin.
Bei Online-Veranstaltungen ist die Bezahlung des Entgelts vom Nutzer entsprechend der vereinbarten Bestelldaten wahlweise mittels Überweisung, Bankeinzug oder Kreditkarte möglich.
Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter Outline das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer kommt ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter Outline berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn der Veranstalter Outline einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Veranstalter Outline geltend gemacht.
3.5 Alle Werbeaktivitäten, die vom Veranstalter nicht ausdrücklich genehmigt sind, sind untersagt.
3.6 Bei kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen gewährleistet der Veranstalter während der Vertragslaufzeit eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt in Höhe von 95 %. Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Teilnehmers nach Ziff. 7. Verfügbar bedeutet, dass die Nutzung der Plattform möglich ist oder aus Gründen unmöglich ist, die außerhalb des Einfluss‐ und Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen.
3.7 Bei kostenfreien Leistungen, insbesondere sogenannten „outlines“ entfällt jeder Rückgabe-, Gewährleistungs-, oder Reklamationsanspruch.
4. Pflichten des Teilnehmers bei kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen
4.1 Die Nutzungsmöglichkeit von kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen ist personengebunden. Die Teilnahme ist nur jenen Teilnehmern gestattet; für die die kostenpflichtige Online-Veranstaltung gebucht ist. Anderen Personen darf der Teilnehmer die aktive oder passive Teilnahme an den kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen nicht ermöglichen.
4.2 Der Teilnehmer hat rechtzeitig vor der Durchführung einer kostenpflichtigen Online-Veranstaltung zu überprüfen, ob die Verbindung zu den digitalen Konferenzräumen hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss der Teilnehmer den Veranstalter Outline unverzüglich informieren. Die Kontaktaufnahme ist über die im Impressum des Veranstalters Outline genannten Kontaktdaten möglich.
4.3 Auf der Webseite dürfen sowohl in kostenlosen wie auch in kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen keine Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (z.B. Beleidigungen oder andere Straftaten) oder Rechte Dritter verletzen.
4.4 Der Teilnehmer muss alle Maßnahmen unterlassen, die die Funktionsweise der Online-Plattform und die angebotenen Leistungen gefährden oder stören, und darf nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.
4.5 Der Veranstalter Outline ist bestrebt, korrekte Informationen anzubieten. Sofern die vom zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen von Dritten erstellt sind, werden diese vom Veranstalter Outline jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit und Aktualität geprüft. Das Verwendungsrisiko für die zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte trägt der Teilnehmer.
5. Stornierungen durch den Teilnehmer
5.1. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist gebührenfrei möglich.
5.2 Sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes ergibt, entfällt bei Stornierung, die dem Veranstalter Outline spätestens am 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr. Wird bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt, reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 50 %, bei noch späterer Absage wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
Fallen auf Grund der Stornierung Kosten in den Veranstaltungsorten an, werden diese immer zu Lasten des Teilnehmers berechnet.
5.3. Stornierungen und Teilnehmervertretungen bedürfen der Textform und werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter Outline gültig. Mündliche Stornierungen per Telefon werden nicht anerkannt. Zur Fristwahrung gilt bei Postversand das Datum des Poststempels. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Veranstalter Outline vor dem Veranstaltungstermin in Textform anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. In Notfällen, z.B. bei Erkrankung des Teilnehmers, ist eine telefonische Vertretungsanzeige möglich.
Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Teilnehmer.
5.4 Umbuchungen (auf eine andere Veranstaltung) werden wie Stornierungen behandelt.
6. Absage durch Veranstalter
Der Veranstalter Outline behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen.
Der Veranstalter Outline ist insbesondere berechtigt, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn) oder aus sonstigen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, Epidemie, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen, andauernde Betriebsstörung) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Der Veranstalter Outline ist dann verpflichtet, dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte zurück zu erstatten. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter Outline und seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Veranstaltungsabsagen können dem Teilnehmer schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
7. Haftung des Veranstalters bei einer kostenpflichtigen Online-Veranstaltung
7.1 Der Veranstalter wird die Inhalte während der Dauer der Online-Veranstaltung gemäß dessen Regelungen darstellen und die betroffenen Webseiten im Rahmen der Ziff. 3.6 verfügbar halten.
7.2 Bleibt die Leistung des Veranstalters während der Dauer der Online-Veranstaltung hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Teilnehmer zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist und/oder eine technische Störung, deren Behebung in die Verantwortung des Teilnehmers fällt, nicht rechtzeitig vom Teilnehmer behoben worden ist.
7.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen des Veranstalters herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet der Veranstalter unbeschränkt.
7.4 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
7.5 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
8. Haftung des Veranstalters bei Präsenzveranstaltungen
8.1. Die Teilnahme an den Präsenz-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
8.2 Der Veranstalter Outline haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen etc), die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalter Outlines bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.3. Haftet der Veranstalter Outline gemäß Ziffer 8.2. für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Veranstalter Outline bei Beauftragung aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
8.4. Haftet der Veranstalter Outline gem. Ziffer 8.2. oder Ziffer 8.3. für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Veranstalters Outline sind, ist die Haftung des Veranstalters Outline ebenfalls auf den unter Ziffer 8.3. genannten Höchstbetrag begrenzt.
8.5. Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche des Teilnehmers gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Veranstalter Outlines, insbesondere Referenten und Lieferanten sowie Dienstleister.
8.6. Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.
9. Urheber-/ Nutzungsrechte Veranstaltungsunterlagen/ Aufzeichnungen
9.1. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters Outline insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
9.2. Sämtliche Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter Outline kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.
9.3 Bei Online-Veranstaltungen ist das Nutzungsrecht nach 9.1 bezüglich der Inhalte beschränkt auf die Durchführung der jeweiligen Online-Veranstaltung.
9.4 Das Nutzungsrecht berechtigt den Teilnehmer ausschließlich zum Abruf und zur lediglich vorübergehenden Vervielfältigung der Inhalte der Online-Veranstaltung im Arbeitsspeicher seines Endgeräts (soweit technisch notwendig) zu dem Zweck der Wahrnehmung der Inhalte. Weitergehende Nutzungshandlungen sind dem Teilnehmer nicht gestattet. Insbesondere sind die dauerhafte Vervielfältigung (z.B. Aufzeichnungen mittels technischer Hilfsmittel), die öffentliche Zugänglichmachung oder Weiterveräußerung von Live-Veranstaltungen, der vom Veranstalter Outline ggf. auf der Webseite oder im Web-Archiv zur Verfügung gestellten Inhalte ebenso wie deren systematisches und methodisches Übertragen in eine andere Software, Datenbank oder ein anderes System und / oder die Weitergabe zur Verfolgung eines anderen Zwecks als dem vorstehend genannten unabhängig von der Art des Informationsträgers / Dateiformats nicht gestattet.
9.5 Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter Outline unentgeltlich an sämtlichen (etwa in digitalen Konferenzräumen produzierten) Inhalten, die er im Rahmen von Live-Veranstaltungen zur Verfügung stellt („Nutzercontent“), für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die nicht ausschließlichen, unterlizenzierbaren, übertragbaren, territorial unbeschränkten Rechte an dem Nutzercontent ein, um diesen für das Online-Archiv des Veranstalter Outlines nutzbar zu machen. Dies beinhaltet insbesondere das Vervielfältigungsrecht zu dem Zweck, den Nutzercontent auf Servern für den Zweck der Zurverfügungstellung des Online-Archivs zu speichern; das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, um den Nutzercontent anderen Nutzern des Online-Archivs zur Verfügung zu stellen; das Bearbeitungsrecht, soweit dies zu einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung für die Zwecke der Zurverfügungstellung des Online-Archivs erforderlich ist.
9.6 Der Teilnehmer sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an dem Nutzercontent ist und dieser keine Rechte Dritter verletzt. Sollten Dritte Ansprüche wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere des Urheberrechts, gewerblicher Schutzrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte) im Zusammenhang mit dem Nutzercontent gegen den Veranstalter Outline geltend machen, verpflichtet sich der Teilnehmer, den Veranstalter Outline unverzüglich von solchen Ansprüchen Dritter zu unterrichten, alle zur Abwehr erforderlichen und bei ihm vorhandenen oder zu beschaffenden Informationen mitzuteilen und sonstige erforderliche und angemessene Unterstützung zu gewähren. Der Veranstalter Outline ist berechtigt, Nutzercontent aus dem Online-Archiv zu entfernen, falls er Kenntnis von einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter erlangt.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter Outline von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten frei, einschließlich sämtlicher erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten), die dem Veranstalter Outline in Bezug auf den Nutzercontent im Zusammenhang mit einer behaupteten oder festgestellten Verletzung der Rechte Dritter entstehen, sofern der Teilnehmer diese Verletzung zu vertreten hat. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer als der vom Veranstalter Outline geltend gemachte Schaden eingetreten ist.
10. Urheber-/ Nutzungsrechte kostenfrei zugestellte Unterlagen
Wurde über den Webshop oder auf persönliche Anforderung Unterlagen übermittelt, etwa in Form einer „outline“ (E-Book als PDF-Datei oder in anderem Datenformat) so wird daran ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Bestellern und Dritten ohne vorherige Zustimmung von Outline insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Alle weiteren in Punkt 9 genannten Bestimmungen ab Punkt 9.2 bezüglich Urheber- und Nutzungsrechten gelten ausdrücklich auch für kostenfreien Leistungen und Unterlage, insbesondere für sogenannte „outlines“.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Veranstalter Outline geschlossen werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Teilnehmer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer dem Veranstalter
Outline – online Medien GmbH, Gögginger Straße 99, 86199 Augsburg, outline@outline.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Veranstalter Outline dem Teilnehmer alle Zahlungen, die er vom Teilnehmer erhalten hat, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Veranstalter Outline eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter Outline dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die vom Teilnehmer gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so hat der Teilnehmer dem Veranstalter Outline einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den jeweiligen Veranstalter Outline von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen/Veranstaltungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Veranstaltungen entspricht.
Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher bei Lieferung digitaler Inhalte
Der Veranstalter Outline stellt dem Teilnehmer seine Online-Veranstaltungen als digitale Inhalte per Live-Stream zur Verfügung. Bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht unter folgenden Voraussetzungen:
- der Veranstalter Outline hat mit der Ausführung des Vertrags begonnen, nachdem der Teilnehmer
- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Veranstalter Outline mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags (d.h. mit Beginn der Online-Veranstaltung) sein Widerrufsrecht verliert.
12. Datenschutz
12.1. Der Veranstalter Outline schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts beachtet.
Der Veranstalter Outline und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter verarbeiten und verwenden die Daten zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung und, sofern der Teilnehmer eingewilligt hat oder der jeweilige Veranstalter Outline und Mitveranstalter/Kooperationspartner gesetzlich dazu berechtigt sind, für werbliche Zwecke aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich. Der Veranstalter Outline informiert die Teilnehmer auch unabhängig von einer ausdrücklichen Einwilligung, über eigene und ähnliche Angebote oder Dienstleistungen per E-Mail gemäß einer Interessensabwägung nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO.
Die Daten können zu den genannten Zwecken auch an Dienstleister (Auftragsverarbeiter) weitergegeben werden.
Die Teilnehmer können der werblichen Nutzung ihrer Daten jederzeit schriftlich bei:
Outline – online Medien GmbH, ges. v. d. GF Josef Schmaus, Gögginger Straße 99, 86199 Augsburg – Tel. +49 (0)821-570452-10 outline@outline.de widersprechen (Angabe der Mailadresse und des Namen erforderlich, unter denen der Widersprechende registriert/angemeldet ist).
12.2 Auf der Veranstaltung wird eine Liste der angemeldeten Teilnehmer (Unternehmen, Vor- und Nachname, Position, Ort) veröffentlicht. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung dieser Daten auf der Teilnehmerliste einverstanden.
Der Teilnehmer hat nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung gespeicherten Daten. Der Teilnehmer kann jederzeit der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Hierfür entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
12.3 Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen des jeweiligen Veranstalter Outline sind abzurufen unter: https://www.outline.de/Datenschutz
13. Bild- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Veranstalter Outline bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken des Veranstalter Outline sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung einverstanden.
Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen bei dem Veranstalter. Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.
14. Außergerichtliche Streitbeilegung sowie Hinweis nach § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bzw. https://webgate.ec.europa.eu/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter Outline weist darauf hin, dass er zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist und an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnimmt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN‐Kaufrechts.
15.2 Für alle Beteiligten, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird als Erfüllungsort München und als Gerichtsstand die Zuständigkeit der Münchener Gerichte vereinbart, soweit kein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand einschlägig ist. Diese Zuständigkeit gilt auch für Nicht‐Kaufleute, sofern sie gemäß der deutschen Zivilprozessordnung und der EuGVVO vereinbart werden darf.
15.3 Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Plattform sowie den Datenschutz betreffen.
15.4 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit gesetzlich erforderlich, oder der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis bzw. des Textformerfordernisses.
15.5 Für den Fall dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.
15.6 Für die Auslegung der Teilnahmebedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.